Einige Online-Partnervermittlungen bitten Verbraucher trotz fristgerechten Widerrufs ordentlich zur Kasse. Damit ist nach einem Urteil des BGH vom 6. Mai nun Schluss. Prüfen Sie Ihre Rückforderungsansprüche. Ob bei Parship, ElitePartner oder eDarling - mit wenigen Klicks sind Sie angemeldet und schon geht es los mit der Partnersuche. Bei den speziellen Online-Partnervermittlungen wird ein Persönlichkeitsprofil erstellt und mit den Profilen anderer angemeldeter Nutzer verglichen. Grundsätzlich dürfen Anbieter von Online-Partnervermittlungen für ihre Leistung eine Vergütung verlangen. Im Streitfall können sie sie sogar einklagen. Das hat der BGH mit Urteil vom Juni Az. Im Internet abgeschlossene Partnervermittlungsverträge können Sie grundsätzlich Tag widerrufen. In solch einem Fall kommt es häufig vor, dass der Anbieter für bis zum Widerruf bereits erbrachte Dienstleistungen Wertersatz verlangt. Einige Portale baten ihre Kunden bisher jedoch überzogen zur Kasse, wenn fristgerecht widerrufen wurde. So verlangen sowohl Parship als auch ElitePartner bis zu 75 Prozent des ursprünglich vereinbarten Jahresabopreises als Wertersatz. Parship begründete die Höhe des Wertersatzes nach der Anzahl der bereits genutzten Kontakte auf der Online-Plattform. Eine bestimmte Anzahl an Kontakten wird für die vereinbarte Vertragslaufzeit, in der Regel 12 Monate, garantiert. Wer also nach wenigen Tagen von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht, riskiert unter Umständen den Preis zu zahlen, der einer mehrmonatigen Mitgliedschaft entspricht. Dies schreckte Verbraucher ab, von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen. Die überhöhten Geldsummen sind aber unzulässig. Richtig ist eine zeitanteilige Berechnung ausgehend vom Gesamtpreis für die Dauer der Mitgliedschaft. Der Anbieter kann also höchstens den Betrag verlangen, der sich aus der Anzahl der Tage der Mitgliedschaft bis zum Widerruf und dem jeweiligen Tagespreis des abgeschlossenen Vertrages ergibt. Ausnahme: Es wurde ausdrücklich vereinbart, dass eine vorab bestimmte Leistung zu einem gesonderten Preis erbracht wird. Die Berechnung: Sie müssen die Jahrespauschale durch Tage teilen. Diesen Tagespreis multiplizieren Sie mit den tatsächlich genutzten Tagen. Das ist die Höhe des Wertersatzes. In der Regel sind das nur wenige Euro. Es kommt also nicht darauf an, wie viel Kontakte Sie bereits hatten, sondern wie lange Sie das Portal tatsächlich nutzen. So hat es der BGH am Mai Az. Haben Sie Fragen? Wir Wertersatz Bundes-gerichts-hof Dating Portal Sie gern - vor Ortper Videoam Telefon. Wir sind auf FacebookInstagram und YouTube! Schauen Sie mal rein! Wir freuen uns über Ihr "Gefällt mir" und "Follower". Sie haben eine Inkassoforderung erhalten und wissen nicht warum? Die Inkassogebühren erscheinen Ihnen zu hoch? Dann kommen Sie zu uns. Wir informieren und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte. Wertersatz Bundes-gerichts-hof Dating Portal Fach- und Rechtsberatung bis zu 15 Minuten ist kostenfrei. Wir beraten Sie bei Problemen mit Telefon- oder Mobilfunkanbietern sowie mit Internet-Unternehmen, zum Beispiel in folgenden Fällen:.
Der Bundesgerichtshof
Online-Partnerbörsen - Ihre Rechte bei Problemen | Verbraucherzentrale Niedersachsen Der BGH entschied, ob bei Widerruf eines Online-Partnervermittlungsvertrags (Parship) vom Kunden eine (anteilige) Vergütung zu zahlen ist. Der Anspruch der Beklagten auf Wertersatz für die von ihr erbrachten Leistungen aus § Abs. 8 Satz 1 BGB beträgt jedoch lediglich 1,46 €. Wertersatz bei Widerruf eines Online-Partnervermittlungsvertrags | Recht | HaufeDamit können Sie vielfach Ihre Rechte selbständig durchsetzen. Zwar stellt auch sie ihren Kunden Partnervorschläge zur Verfügung. Mai nun Schluss. In dem zu Grunde liegenden Fall stand in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertrages, dass die Hauptleistung der Partnervermittlung die Erstellung eines Partnerdepots sei, in dem 21 Partnervorschläge aufgeführt wurden. Dies gilt, weil Sie dem Dienst besonders sensible, persönliche Daten anvertrauen. Wenn Sie von Ihrem Kündigungsrecht Gebrauch machen möchten, reicht eine formlose Erklärung aus.
Lesen Sie weitere interessante Urteile.
Der Bundesgerichtshof hat den Wertersatzanspruch des Portalbetreibers ausschließlich zeitanteilig – für zwei Tage vorläufige Mitgliedschaft. Der Anspruch der Beklagten auf Wertersatz für die von ihr erbrachten Leistungen aus § Abs. 8 Satz 1 BGB beträgt jedoch lediglich 1,46 €. Der BGH entschied, ob bei Widerruf eines Online-Partnervermittlungsvertrags (Parship) vom Kunden eine (anteilige) Vergütung zu zahlen ist. Bei rechtmäßigem Widerruf des Kunden stehe dem Plattformbetreiber für bereits erbrachte Leistungen ein zeitanteiliger Wertersatzanspruch zu.Diese Rechtsauffassung stärkt die Position der Nutzer von Online-Partnervermittlungen erheblich. Gerichtliche Auseinandersetzungen seien vor allem dann zu erwarten, wenn die Bemühungen des Vermittlers erfolglos geblieben seien, so dass häufig mit dem Einwand zu rechnen sei, der Vermittler habe seine vertraglichen Pflichten nicht gehörig erfüllt, indem er auf die in Frage kommenden Partner nicht intensiv genug eingewirkt oder Personen benannt habe, die überhaupt nicht an einer Partnerschaft interessiert oder als Partner nicht geeignet seien. Betroffene können sich jetzt für die Klage beim Bundesamt für Justiz BfJ anmelden. Die - wie auch vorliegend erfolgten - Partnervorschläge beruhten indes wie auch das Persönlichkeitsgutachten allein auf einem elektronischen Abgleich, so der III. Sie können im Rahmen der Videoberatung elektronisch vorhandene Dokumente in das Videochat-Fenster hochladen, insbesondere:. Vielmehr dürften die Ausführungen des BGH in dem Urteil vom Konsequenzen für Nutzer Wenn Sie einen Vertrag mit einer Online-Partnervermittlung abgeschlossen haben, bedeutet dies für Sie: Sie können den Vertrag jederzeit fristlos kündigen Ein Ausschluss dieses Kündigungsrechts in den AGB ist unwirksam Sie müssen keinen wichtigen Grund für die Kündigung angeben Diese Rechte stärken Ihre Position als Nutzer und ermöglichen es Ihnen, sich aus dem Vertragsverhältnis zu lösen, wenn Sie das Vertrauen in den Anbieter verloren haben oder die Dienstleistung nicht mehr nutzen möchten. Wir beraten Sie bei Problemen mit Telefon- oder Mobilfunkanbietern sowie mit Internet-Unternehmen, zum Beispiel in folgenden Fällen:. BGH zur Online-Partnervermittlung Parship Kundin muss statt Euro nur 1,46 Euro Wertersatz leisten. Komplizierte rechtliche Fragestellungen entstehen häufig, zum Beispiel zu folgendem Thema :. Allerdings steht der Partnervermittlung dem Grunde nach schon ein Anspruch auf Wertersatz zu. Sammelklage wegen service-rundfunkbeitrag. Damit ist nach einem Urteil des BGH vom 6. Es ging um die Frage, ob bei einem Widerruf des Online-Partnervermittlungsvertrags vom Kunden eine anteilige Vergütung zu zahlen ist. Dort besteht die Leistungspflicht des Anbieters vor allem darin, ihren Kunden einen unbeschränkten Zugang zu der von ihr betriebenen Plattform zu gewähren, auf der diese aus eigener Initiative einen Kontakt zu möglichen Partnern herstellen können. BGHZ , ; AG Hamburg, Urteil vom Wertersatz ist nämlich nur zeitanteilig zu zahlen. Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Nach der Kündigung muss das Unternehmen Ihre persönlichen Daten grundsätzlich löschen oder unkenntlich machen. Eine Kundin von Parship hatte dort eine zwölfmonatige Premium-Mitgliedschaft zum Preis von ,68 Euro abgeschlossen. Hiermit bestätige ich, dass ich die AGB und die Datenschutzerklärung gelesen habe und mit ihnen einverstanden bin. In Nordrhein-Westfalen dürfen Gartencenter an Sonntagen nicht nur Pflanzen, sondern auch Weihnachtsdekoration verkaufen. Sie können im Rahmen der Videoberatung elektronisch vorhandene Dokumente in das Videochat-Fenster hochladen, insbesondere: Vertragsunterlagen und Schriftwechsel falls vorhanden Bitte lesen Sie auch unsere Datenschutzhinweise. Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Was, wenn ich die Online-Partnervermittlung doch nicht nutzen möchte? Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Google Maps. Kinderzuschlag für Geringverdiener — Wann hab ich Anspruch?